



Seitens des Auftraggebers ist angedacht, auf den zwei Flurstücken der Gemarkung Altstadt II im Stadtteil Johannstadt Nord im Bereich des Bönischplatzes eine verdichtende Wohnbebauung im Blockinnenbereich zu errichten. Da damit in verschiedene Rechte eingegriffen wird, ist es erforderlich, eine Klärung der Genehmigungsfähigkeit im Sinne des Bauordnungsrechts herbeizuführen. Grundsätzlich ist eine Block-Innenbebauung mit maximal 3-geschossigen Baukörpern genehmigungsfähig, aber eine teilweise 4-Geschossigkeit wünschenswert. Die räumliche Anbindung der Erschließung an den Bönischplatz wird empfohlen. Eingereicht wurde der Bauantrag für einen Neubau von 3 Wohngebäuden mit grünen Dachlandschaften und verbindender Tiefgarage. Die begrünte und gestaffelte Gebäudearchitektur enthält genutzte Dächer mit Sitz- und Spielplätzen, Essensplätzen, Mehrzweckterrassen und kleine Schrebergärten.